Jahresabschluss

Ihr Jahresabschluss dient nicht nur als Grundlage für die Berechnung Ihrer persönlichen Steuerlast, er ist auch Spiegelbild Ihres betriebswirtschaftlichen Erfolgs im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Für das Rating Ihrer Firma und die Vergabe von Krediten dient er als wichtige Informationsquelle für die Banken.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gehören die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) haben zusätzlich die Pflicht, ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse für Offenlegungszwecke unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und reichen diese auf Wunsch in Ihrem Auftrag beim elektronischen Bundesanzeiger ein.

Unternehmen, welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss zu erstellen, ermitteln Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss- Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Die EÜR ist eine Gewinnermittlungsmethode bei der der Gewinn als Überschuss aus den Einnahmen unter Abzug der Ausgaben ermittelt wird.
 

Unser Angebot im Einzelnen:
  • Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang oder Lagebericht
  • Steuerliche Überleitungsrechnung
  • Gesonderte Steuerbilanz
  • Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Erläuterungsberichte zum Jahresabschluss
  • Eröffnungsbilanzen
  • Zwischenabschluss
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Freiberufler und kleine Unternehmer, die keiner Bilanzierungspflicht unterliegen
  • Bei Veröffentlichungspflicht - Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger