Grundsteuerreform

Nachfolgend stellen wir Ihnen umfangreiche Informationen zum Thema Grundsteuerreform zur Verfügung.

 

Auftragsbedingungen zur Feststellungserklärung des Grundbesitzwertes für Bestandsmandate sowie Neumandate:

Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind in der Bundesrepublik Deutschland ca. 35 Millionen Grundstücke/Gebäude, in einem aktuell vorgegebenen Zeitfenster von 4 Monaten, zu bewerten. Es ist zu erwarten, dass diese Zeitspanne für eine vollumfängliche Bearbeitung aller Einzelfälle nicht ausreicht. Daher wird bereits eine Fristverlängerung diskutiert. Wir sind bemüht alle uns erteilten Aufträge in der Reihenfolge des Eingangs zu bearbeiten. Sollte sich die Bearbeitung verzögern, bitten wir dies bereits jetzt zu entschuldigen. Durch eine etwaige verzögerte Fertigstellung werden sich aktuell keine Nachteile ergeben. Die neue Grundsteuer wird von den Gemeinden erst ab 2025 neu berechnet, auf Basis der ausstehenden Feststellungserklärung des Grundbesitzwertes.

Da die Abgabe der Erklärung grundsätzlich elektronisch erfolgen muss, wird auch unsererseits die Bearbeitung vollumfänglich digital abgewickelt. Für den Fall, dass wir für Sie tätig werden sollen, haben wir nachfolgende Erläuterungen erstellt, welche Ihnen helfen die notwendigen Schritte auf den Weg zu bringen:
 

  • Bitte ergänzen Sie den Grundsteuer–Vorerfassungsbogen, welchen Sie am Ende dieser Seite finden und senden uns diesen als PDF-Dokument per Mail an:
    Grundsteuer@ihre-steuerkanzlei.com
  • Die Zusendung des vollständig ausgefüllten Vorerfassungsbogens gilt als Erteilung des Auftrages zur gebührenauslösenden Erstellung der Feststellungserklärung des Grundbesitzwertes.
  • Sie erhalten von uns die Grundsteuerwertermittlung nebst Gebührenrechnung per Mail. Nachdem alle Angaben von Ihnen geprüft wurden, bitten wir um Freigabeerklärung per Mail, damit die Erklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden kann. Die von uns ermittelte voraussichtliche Grundsteuer erfolgt mit dem aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde.

    Gebühren:
    Für jede/s Ein- und Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück berechnen wir bei Bestandsmandaten sowie der Berechnung nach dem Niedersachsenmodell unter dem Vorbehalt des vollständig ausgefüllten Vorerfassungsbogens bei einer komplett digitalen Bearbeitung eine Pauschale in Höhe von 150,00 EUR (brutto incl. 19% Umsatzsteuer) für die Erstellung einer Erklärung incl. Prüfung des Feststellungsbescheids.
    Soweit die vorstehend genannten Bedingungen nicht erfüllt sind sowie für andere wirtschaftliche Einheiten erfolgt die Berechnung nach dem Zeitaufwand (75,00 EUR/Std. brutto incl. 19% Umsatzsteuer). Das gleiche gilt bei notwendigen Einspruchsverfahren aufgrund von abweichenden bzw. falschen Steuerbescheiden.
  • Soweit das Finanzamt die Postempfangsvollmacht beachtet, erhalten wir direkt den entsprechenden Feststellungsbescheid des Grundbesitzwertes zur Prüfung. Nach Prüfung des Bescheids erhalten Sie diesen mit entsprechenden Erläuterungen von uns per Mail übermittelt.
  • Die Gemeinden setzen die neue Grundsteuer ab 2025 fest.
  • Die vorstehenden Abläufe gelten unabhängig davon, ob Sie bereits Mandant*in unserer Kanzlei sind oder uns speziell nur für diese Angelegenheit beauftragen wollen.
  • Sollten sich hierzu noch Rückfragen ergeben, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren zuständigen Mitarbeitenden.

Downloads zur Grundsteuerreform